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Nutzenbewertung von Arzneimitteln — Einleitung der Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht willkürlich
Stallberg, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 5 · S. 230 bis 237
Dokument
143081
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Eilantrag der Novartis Pharma GmbH im Streit mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) um die Nutzenbewertung der von Novartis vertriebenen Glip-tine ist abzulehnen. Widerspruch bzw. Klage gegen die Veranlassung der Nutzenbewertung bzw. die Aufforderung, ein Dossier einzureichen, entfaltet keine aufschic-bende Wirkung. Nach dem Arzneimittelmarktordnungsgesetz (AMNOG) können neben neuen auch Präparate aus dem Bestandsmarkt einer Nutzenbewertung unterzogen werden. Nur wenn diesen ein Zusatznutzen bescheinigt wird, rechtfertigt das einen Preis über Generikaniveau.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
WIRKUNG
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
ERLASS
BLUTZUCKER
NAMEN
INTERNET
VILDAGLIPTIN
METFORMIN
LINAGLIPTIN
SCHREIBEN
ZULASSUNG
ES
PATIENTEN
KONTRAINDIKATIONEN