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Nutzenbewertung von Arzneimitteln — Einleitung der Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht willkürlich

Stallberg, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 5 · S. 230 bis 237

Dokument
143081
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Stallberg, C.;
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
230 bis 237
Erschienen: 2013-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Eilantrag der Novartis Pharma GmbH im Streit mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) um die Nutzenbewertung der von Novartis vertriebenen Glip-tine ist abzulehnen. Widerspruch bzw. Klage gegen die Veranlassung der Nutzenbewertung bzw. die Aufforderung, ein Dossier einzureichen, entfaltet keine aufschic-bende Wirkung. Nach dem Arzneimittelmarktordnungsgesetz (AMNOG) können neben neuen auch Präparate aus dem Bestandsmarkt einer Nutzenbewertung unterzogen werden. Nur wenn diesen ein Zusatznutzen bescheinigt wird, rechtfertigt das einen Preis über Generikaniveau.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL WIRKUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG ERLASS BLUTZUCKER NAMEN INTERNET VILDAGLIPTIN METFORMIN LINAGLIPTIN SCHREIBEN ZULASSUNG ES PATIENTEN KONTRAINDIKATIONEN