Der Gemeinsame Bundesausschuss (Teil 2): Immer Ärger mit den Mutterschafts-Richtlinien
Selow, M.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2013 · Heft 7 · S. 640 bis 641
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, in welchem Umfang welche Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden. Die Mutterschafts-Richtlinien wurden erstmals 1986 durch eine Vorgängerorganisation des G-BA erlassen. Der vollständige Titel »Richtlinien des Bundesausschusses der Arzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung« legt nahe, es würde sich sich bei der Schwangerenvor-sorge um eine ärztliche Tätigkeit handeln. Schon 1986 hat der Gesetzgeber in der amtlichen Begründung zur Einführung der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung jed…