CareLit Fachartikel

Prüfung nur bei Auffälligkeiten

Raab, E.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2013 · Heft 7 · S. 42

Dokument
143692
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Raab, E.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 82
Seiten
42
Erschienen: 2013-07-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Immer wieder führen atigemein abgefasste Routineabfragen der Krankenkassen beider Rechnungsprüfung zu Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern. Regelmäßig fordern die Krankenhäuser die Konkretisierung des Prüfgrundes, also die Benennung der Auffälligkeit, die zur Rechnungsprüfung geführt hat Regelmäßig wurde diese Aufforderung von den Krankenkassen abgelehnt unter Hinweis darauf, dass eine Nichtzulassung der MDK-Prüfung die Mitwirkungspflicht verletze und der Kasse das Recht zur Kürzung der Abrechnung auch ohne konkrete Prüfung eröffne.

Schlagworte

KRANKENHAUS KRANKENKASSE URTEIL MDK PATIENT ENTSCHEIDUNG RECHNUNGSPRÜFUNG RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER DOKUMENTATION PATIENTEN SCHREIBEN ES UNTERLAGEN PRAXIS KU GESUNDHEITSMANAGEMENT