CareLit Fachartikel
Prüfung nur bei Auffälligkeiten
Raab, E.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2013 · Heft 7 · S. 42
Dokument
143692
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Immer wieder führen atigemein abgefasste Routineabfragen der Krankenkassen beider Rechnungsprüfung zu Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern. Regelmäßig fordern die Krankenhäuser die Konkretisierung des Prüfgrundes, also die Benennung der Auffälligkeit, die zur Rechnungsprüfung geführt hat Regelmäßig wurde diese Aufforderung von den Krankenkassen abgelehnt unter Hinweis darauf, dass eine Nichtzulassung der MDK-Prüfung die Mitwirkungspflicht verletze und der Kasse das Recht zur Kürzung der Abrechnung auch ohne konkrete Prüfung eröffne.
Schlagworte
KRANKENHAUS
KRANKENKASSE
URTEIL
MDK
PATIENT
ENTSCHEIDUNG
RECHNUNGSPRÜFUNG
RECHTSPRECHUNG
KRANKENHÄUSER
DOKUMENTATION
PATIENTEN
SCHREIBEN
ES
UNTERLAGEN
PRAXIS
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT