Ohne Reformen kein ärztlicher Nachwuchs
Scherbaum, N.; Kunstmann,, W.; Ascheraden, C. von; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 6 · S. 1078 bis 1079
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Damit gibt es seit inzwischen mehr als 20 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland die gesetzlich und vertraglich begründete Option zur Behandlung Opiatabhängiger (pharmakologisch korrekt eigentlich: Opioidabhängiger) mit- Substitutionsmitteln (vorrangig mit Me-thadon, Levomethadon, Buprenor-phin). Derzeit wird von den geschätzten 150 000 Opiatabhängigen fast die Hälfte (2012: 75 400 -Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Bericht zum Substitutionsregister, Januar 2013) durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie durch Ambulanzen an Gesundheitsämtern und Kliniken behandelt.