CareLit Fachartikel
Mindestmengen bei Knie-TEP-Behandlungen
Makoski, K.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 6 · S. 113 bis 115
Dokument
143968
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist Trägerin eines Krankenhauses mit 816 Betten. In den Jahren 2008, 2009 und 2010 wurden bei ihr 29, 40 und 50 Knie-TEP pro Jahr durchgerührt. Im September 2008 erhob sie Klage beim LSG Berlin-Brandenburg mit dem Ziel, die Teilnichtigkeit der Mindestmengen-Regelung im Bereich der Knie-TEP feststellen zu lassen, da sie in ihrer ärztlichen Therapiefreiheit eingeschränkt werde, die Regelung nicht rechtmäßig zustande gekommen und die Mindestmenge willkürlich sei.
Schlagworte
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
QUALITÄTSSICHERUNG
URTEIL
RISIKO
ZIEL
ES
GESUNDHEITSWESEN
KRANKENHÄUSER
BEVÖLKERUNG
INFEKTION
BETTEN
LEISTUNG
BERUFSAUSÜBUNG
MEDIZIN
PATIENTEN