CareLit Fachartikel

Wer anschafft, soll auch zahlen

Baum, G.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2013 · Heft 7 · S. 396 bis 397

Dokument
144310
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Baum, G.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 30
Seiten
396 bis 397
Erschienen: 2013-07-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Wir haben eine im Gesetz angelegte systematische Unterfinanzierung der Personal kosten. Die Grundlohnratensteuerung hatte sich von der tatsächlichen Personalkostenentwicklung weitgehend abgekoppelt. Selbst dort, wo der Gesetzgeber Tarifausgleiche vorsieht, wie etwa in der Psychiatrie, beziehungsweise gesondert gewährt, wie im laufenden Jahr, werden Personal kosten nur anteilig refmanziert. So gesehen, sieht das Gesetz in den Personal kosten immer auch Rationalisierungspotenzial, was in der Praxis längst nicht mehr der Fall ist. Die Zitrone ist hier längst ausgequetscht.

Schlagworte

KOSTEN PERSONAL KRANKENHAUS FINANZIERUNG GESETZ BEDARFSPLANUNG KRANKENHÄUSER MENSCHEN GESUNDHEITSWESEN KINDERBETREUUNG PSYCHIATRIE PRAXIS POLITIK BERUFSGRUPPEN FREMDKÖRPER LEISTUNG