Wer anschafft, soll auch zahlen
Baum, G.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2013 · Heft 7 · S. 396 bis 397
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wir haben eine im Gesetz angelegte systematische Unterfinanzierung der Personal kosten. Die Grundlohnratensteuerung hatte sich von der tatsächlichen Personalkostenentwicklung weitgehend abgekoppelt. Selbst dort, wo der Gesetzgeber Tarifausgleiche vorsieht, wie etwa in der Psychiatrie, beziehungsweise gesondert gewährt, wie im laufenden Jahr, werden Personal kosten nur anteilig refmanziert. So gesehen, sieht das Gesetz in den Personal kosten immer auch Rationalisierungspotenzial, was in der Praxis längst nicht mehr der Fall ist. Die Zitrone ist hier längst ausgequetscht.