Wie man das Stichrisiko senkt
Rahlenbeck, S.; Müller-Stöver, I.; Doggett, S.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 7 · S. 1239 bis 1241
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ebenso wie Arzneien und Medizinprodukte bedürfen Abwehrmittel gegen Insekten und Zecken, die auf die Haut aufgetragen werden, einer Zulassung. Für die zu den Bioziden zählenden Repellents ist die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz zuständig. Diese prüft, ob die ZulassungsVoraussetzungen unter anderem bezüglich der Humanund Umweltverträglichkeit sowie eine hinreichende Wirksamkeit gegeben sind, bevor ein Repel-lent vermarktet werden kann. Ist eine nationale Zulassung bewilligt, kann für das Produkt eine gegenseitige Anerkennung europaweit beantragt werden.