CareLit Fachartikel

Wie man das Stichrisiko senkt

Rahlenbeck, S.; Müller-Stöver, I.; Doggett, S.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 7 · S. 1239 bis 1241

Dokument
144341
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Rahlenbeck, S.; Müller-Stöver, I.; Doggett, S.;
Ausgabe
Heft 7 / 2013
Jahrgang 110
Seiten
1239 bis 1241
Erschienen: 2013-07-22 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Ebenso wie Arzneien und Medizinprodukte bedürfen Abwehrmittel gegen Insekten und Zecken, die auf die Haut aufgetragen werden, einer Zulassung. Für die zu den Bioziden zählenden Repellents ist die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz zuständig. Diese prüft, ob die ZulassungsVoraussetzungen unter anderem bezüglich der Humanund Umweltverträglichkeit sowie eine hinreichende Wirksamkeit gegeben sind, bevor ein Repel-lent vermarktet werden kann. Ist eine nationale Zulassung bewilligt, kann für das Produkt eine gegenseitige Anerkennung europaweit beantragt werden.

Schlagworte

PROPHYLAXE WIRKUNG HAUT ZEIT NEBENWIRKUNGEN NERVENSYSTEM PATIENTEN INSEKTEN ZECKEN ZULASSUNG ARBEITSMEDIZIN DEET FETTSÄUREN MILCHSÄURE TEMPERATUR WIND