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Der Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung - Teil 2: Verletztenrente und Minderung der Erwerbsfähigkeit

Kainz, W. J.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2013 · Heft 8 · S. 144 bis 146

Dokument
144655
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Kainz, W. J.;
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
144 bis 146
Erschienen: 2013-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Die Unfallversicherungsträger bestimmen aber im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen Art, Umfang und Durchführung der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe sowie die Einrichtungen, die diese Leistungen erbringen (§ 26 Abs 5 Satz 1 SGB VII)2. Weiter enthält § 26 Abs. 2 SGB VII den Grundsatz »mit allen geeigneten Mitteln«. Hieraus lässt sich ein sehr weitgehender Auftrag zur Rehabilitation ableiten. Abweichend vom Sachleistungsprinzip kann über die Verweisung in §26 Abs. 1 Satz 2 SGB VII i.V.m. § 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX auch ein Geldanspruch im Rahmen eines persönlichen Budgets in Betracht kommen3. Nach…

Schlagworte

UNFALLVERSICHERUNG RENTE LEBEN REHABILITATION ENTSCHÄDIGUNG URTEIL RENTEN ES ARBEIT VERSICHERUNGSTRÄGER ZEIT TOD LEISTUNG ROLLE LITERATUR ARBEITSPLATZ