CareLit Fachartikel

Instrumentalisierung für wirtschaftliche Zwecke

Gaßner, M.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 8 · S. 1282 bis 1284

Dokument
144706
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Gaßner, M.;
Ausgabe
Heft 8 / 2013
Jahrgang 110
Seiten
1282 bis 1284
Erschienen: 2013-08-05 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Durch Richten-echt hat sich der Grundsatz herausgebildet, dass Arzneimittel nur dann von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden dürfen, wenn sie in dem Anwendungsgebiet verordnet werden, für das sie arzneimittelrechtlich zugelassen sind. Das Fehlen einer Zulassung deuten die Gerichte als eine Art „formalisiertes Indiz für die Unzweckmäßigkeit oder Unwirtschaftlichkeit eines Arzneimittels. Im SGB V fehlt ein ausdrücklicher Rechtssatz, dass Arzneimittel nicht off-label zulasten der GKV verordnet werden dürfen.

Schlagworte

THERAPIE ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG MEDIZIN KRANKHEIT STANDARD MAKULADEGENERATION ZULASSUNG ES AUGE PATIENTEN MAKULAÖDEM RANIBIZUMAB LEBEN KRANKENBEHANDLUNG STRAFRECHT