CareLit Fachartikel
Instrumentalisierung für wirtschaftliche Zwecke
Gaßner, M.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 8 · S. 1282 bis 1284
Dokument
144706
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch Richten-echt hat sich der Grundsatz herausgebildet, dass Arzneimittel nur dann von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden dürfen, wenn sie in dem Anwendungsgebiet verordnet werden, für das sie arzneimittelrechtlich zugelassen sind. Das Fehlen einer Zulassung deuten die Gerichte als eine Art „formalisiertes Indiz für die Unzweckmäßigkeit oder Unwirtschaftlichkeit eines Arzneimittels. Im SGB V fehlt ein ausdrücklicher Rechtssatz, dass Arzneimittel nicht off-label zulasten der GKV verordnet werden dürfen.
Schlagworte
THERAPIE
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
MEDIZIN
KRANKHEIT
STANDARD
MAKULADEGENERATION
ZULASSUNG
ES
AUGE
PATIENTEN
MAKULAÖDEM
RANIBIZUMAB
LEBEN
KRANKENBEHANDLUNG
STRAFRECHT