CareLit Fachartikel

Digitale Prävention

Kramer, U.; Scherenberg, V.; · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2013 · Heft 9 · S. 45 bis 47

Dokument
145002
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Dr. med. Mabuse, Frankfurt
Autor:innen
Kramer, U.; Scherenberg, V.;
Ausgabe
Heft 9 / 2013
Jahrgang 38
Seiten
45 bis 47
Erschienen: 2013-09-01 00:00:00
ISSN
0173-430X

Zusammenfassung

Der Siegeszug von „Apps, kleinen Anwendungsprogrammen für Smartphones, hält ungebrochen an. Das gilt auch für Gesundheits-Apps, die jeder online anbieten kann, der technisch dazu in der Lage ist. Nur wenn Gesundheits-Apps auf die Therapie und Diagnose von Krankheiten abzielen, fallen sie unter das Medizinproduktegesetz und müssen ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen.

Schlagworte

MEDIZINPRODUKT WIRTSCHAFT PRÄVENTION SOFTWARE GESUNDHEIT GESUNDHEITSERZIEHUNG Gesundheits-Apps Siegeszug Kleinen Anwendungsprogrammen Smartphones Ungebrochen Jeder Online Anbieten Technisch