CareLit Fachartikel
Digitale Prävention
Kramer, U.; Scherenberg, V.; · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2013 · Heft 9 · S. 45 bis 47
Dokument
145002
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Siegeszug von „Apps, kleinen Anwendungsprogrammen für Smartphones, hält ungebrochen an. Das gilt auch für Gesundheits-Apps, die jeder online anbieten kann, der technisch dazu in der Lage ist. Nur wenn Gesundheits-Apps auf die Therapie und Diagnose von Krankheiten abzielen, fallen sie unter das Medizinproduktegesetz und müssen ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen.
Schlagworte
MEDIZINPRODUKT
WIRTSCHAFT
PRÄVENTION
SOFTWARE
GESUNDHEIT
GESUNDHEITSERZIEHUNG
Gesundheits-Apps
Siegeszug
Kleinen
Anwendungsprogrammen
Smartphones
Ungebrochen
Jeder
Online
Anbieten
Technisch