Substantiierung eines Haftungsanspruches wegen eines Behandlungsfehlers (hier: Unterlassene Thromboseprophylaxe)
Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 9 · S. 241 bis 243
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin erlitt am 12. November 2007 einen Wegeunfall, bei dem sie mit dem rechten Fußgelenk umknickte. In der Notaufnahme einer Uniklinik wurden Röntgenund Belastungsaufnahmen gefertigt, deren Auswertung ohne Befund blieb. Der diensthabende Arzt verwies auf den Hausarzt. Am 20. November begab sich die Klägerin in die Behandlung des beklagten Arztes. Dieser veranlasste das Anlegen eines Zinkleimverbandes, die Kühlung und Hochlagerung des Fußes und stellte die Arbeitsunfähigkeit fest. Am Folgetermin wurde zur Thromboseprophyla-xe Heparin gespritzt. In weiteren Terminen wurde der Zinkleimverband gewechselt.