Die Berechnung des pfändbaren Betrages nach der Nettomethode
Hock, S.; Hock, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 9 · S. 471 bis 476
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber wird in den Ablauf der staatlichen Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung ohne sein Zutun als unbeteiligter Dritter einbezogen. Der Gläubiger hat die Möglichkeit aus einem Titel in die Lohnforderung des Schuldners gegen den Arbeitgeber (Drittschuldner) durch Erwirkung eines Pfändungsund Überweisungsbeschlusses zu vollstrecken. Der Pfändungsund Überwei-sungsbeschluss ergeht gegenüber dem Arbeitgeber regelmäßig als Blankettbeschluss nach § 850c Abs. 3 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber (= Drittschuldner) den pfändbaren Betrag selbst errechnen und an den Pfän…