Umgang mit Patientenverfügungen in der Praxis
Neitzke, G.; · Public Health Forum, Berlin · 2013 · Heft 9 · S. 12 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. September 2009 ist der Umgang mit Patientenverfügungen (PV) in Deutschland gesetzlich geregelt. Damit fand eine jahrzehntelange Debatte über die Bedeutung von PV in der Patientenversorgung ein vorläufiges Ende (Neitzke et al., 2006). Im § 1901a BGB ist die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen definiert, in der dieser Entscheidungen über noch nicht anstehende medizinische Behandlungen trifft. Die PV gilt, bis sie widerrufen wird (was jederzeit auch formlos möglich ist). Deshalb ist eine regelmäßige Aktualisierung nicht erforderlich. Eine (notarielle) B…