CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung

Die Personalvertretung, Berlin · 2013 · Heft 11 · S. 426 bis 428

Dokument
146357
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 56
Seiten
426 bis 428
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Da das Mitbestimmungsrecht aus § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG auch für die Anwendung einer technischen Einrichtung zur Überwachung begründet ist, unter liegen auch Veränderungen oder Ergänzungen, die mit einer Veränderung des Betriebssystems oder der Programme einhergehen, als neuer Fall der Anwendung der Mitbestimmung {vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.9.1992 6 P 26/90 -, Rdnr. 30 ). Die Mitbestimmungsbefugnis kann dem Personalrat nicht mit der Begründung abgesprochen werden, die durch das neue Programm ausgelösten Befürchtungen der Beschäftigten hinsichtlich einer zunehmenden Über wachung seien unbegründet.

Schlagworte

EINRICHTUNG MITBESTIMMUNG IT LEISTUNG AUSFALLZEITEN ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ KRANKHEIT KIND WOHNUNG FEHLZEITEN VERHALTEN ES VERSTÄNDNIS Die Personalvertretung