CareLit Fachartikel

Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach §7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Tarifvertragsauslegung - Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 11 · S. 620 bis 624

Dokument
146384
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
620 bis 624
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Ermittlung der Arbeitszeit vor dem Wechsel der Beschäftigung erfolgt gemäß Satz 2 der Protokollerklärung zu § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw. Maßgeblich ist danach die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 48 Kalendermonate. Dabei sind nur tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen zu berücksichtigen. Die Dienstplangestaltung ist bei Nichterbringung der eingeplanten Arbeitszeit ohne Bedeutung. Deshalb sind alle dienstplanmäßig geleisteten und bezahlten Stunden der letzten 48 Kalendermonate zu addieren und danach durch 48 zu dividieren, um den gemäß Satz 1 der Protokollerklärung erforderlichen Monatsbezug herz…

Schlagworte

ARBEITSZEIT BEHINDERUNG KRANKHEIT BEHINDERTER AUSFALLZEITEN TÄTIGKEIT MENSCHEN RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG EINKOMMEN HÖHE HÄRTE ZEIT ES FEHLZEITEN RICHTLINIE