CareLit Fachartikel
Behandlungsfehler bei Auswertung einer Computertomographie ohne Neurologen
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2013 · Heft 11 · S. 98 bis 99
Dokument
146396
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Krankenhaus und der behandelnde Chefarzt haften, wenn sie es behandlungsfehlerhaft versäumt haben, rechtzeitig einen Neurologen zur Beurteilung der Büdgebung einer Computertomographie hinzuzuziehen und deswegen ein massiver Hirnstamminfarkt einer Patientin zu spät erkannt wird. In dem entschiedenen Fall erlitt die Patientin schwerwiegende Lähmungen (Locked-in-Syndrom), in deren Folge sie Monate später verstarb. Das Gericht sprach dem Sohn und Erben der verstorbenen Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 EUR zu.
Schlagworte
KRANKENHAUS
THERAPIE
TOD
SCHMERZENSGELD
BEHANDLUNGSFEHLER
BEURTEILUNG
COMPUTERTOMOGRAPHIE
NEUROLOGEN
HÖHE
AUGENBEWEGUNGEN
HIRN
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt