CareLit Fachartikel

Behandlungsfehler bei Auswertung einer Computertomographie ohne Neurologen

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2013 · Heft 11 · S. 98 bis 99

Dokument
146396
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2013
Jahrgang 21
Seiten
98 bis 99
Erschienen: 2013-11-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Ein Krankenhaus und der behandelnde Chefarzt haften, wenn sie es behandlungsfehlerhaft versäumt haben, rechtzeitig einen Neurologen zur Beurteilung der Büdgebung einer Computertomographie hinzuzuziehen und deswegen ein massiver Hirnstamminfarkt einer Patientin zu spät erkannt wird. In dem entschiedenen Fall erlitt die Patientin schwerwiegende Lähmungen (Locked-in-Syndrom), in deren Folge sie Monate später verstarb. Das Gericht sprach dem Sohn und Erben der verstorbenen Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 EUR zu.

Schlagworte

KRANKENHAUS THERAPIE TOD SCHMERZENSGELD BEHANDLUNGSFEHLER BEURTEILUNG COMPUTERTOMOGRAPHIE NEUROLOGEN HÖHE AUGENBEWEGUNGEN HIRN Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt