CareLit Fachartikel

Der Dienstwagen ist das i-Tüpfelchen in der Vergütung

Bierther, l.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 12 · S. 34 bis 35

Dokument
146640
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Bierther, l.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Arbeitnehmer muss jedoch für den verursachten Schaden vollständig aufkommen, wenn er grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt hat. Alle Fälle, die zwischen diesen Extremen liegen, werden gerichtlich als mittlere Fahrlässigkeit gewertet. Der entstandene Schaden wird dann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem bestimmten Verhältnis aufgeteilt. Das bedeutet, dass nach den Umständen des Einzelfalls entschieden wird, zu wie viel Prozent der Arbeitnehmer die entstanden Kosten selbst zu tragen hat. Daher sollten Arbeitgeber in der Pflege genau prüfen, ob sie eine entsprechende Vollkaskoversicherung…

Schlagworte

MITARBEITER ARBEITNEHMER ARBEITGEBER VEREINBARUNG PRIVAT VERGÜTUNG ARBEIT ES DENKEN EINKOMMEN RISIKO ESSEN ARBEITSVERHÄLTNIS SOFTWARE LERNEN TELEFON