Der Dienstwagen ist das i-Tüpfelchen in der Vergütung
Bierther, l.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 12 · S. 34 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitnehmer muss jedoch für den verursachten Schaden vollständig aufkommen, wenn er grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt hat. Alle Fälle, die zwischen diesen Extremen liegen, werden gerichtlich als mittlere Fahrlässigkeit gewertet. Der entstandene Schaden wird dann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem bestimmten Verhältnis aufgeteilt. Das bedeutet, dass nach den Umständen des Einzelfalls entschieden wird, zu wie viel Prozent der Arbeitnehmer die entstanden Kosten selbst zu tragen hat. Daher sollten Arbeitgeber in der Pflege genau prüfen, ob sie eine entsprechende Vollkaskoversicherung…