Längst kein Kavaliersdelikt mehr
Kolb, T.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2013 · Heft 12 · S. 52 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vermehrt verbreitet sich in der krankenhausbetrieblichen Praxis eine Verfahrensweise bei der Erbringung privatärztlicher Leistungen, nach der Verantwortliche in Krankenhäusern davon ausgehen, dass Patienten selbst bei ausdrücklicher Wahl eines Arztes in jedem Fall damit einverstanden seien, dieser könne sich umfänglich vertreten lassen. Gerechtfertigt wird eine solche Vorgehensweise mit den zahlreichen Auf-gaben des jeweils betroffenen Liquidationsberechtigten, der nicht selten neben seiner ärztlichen Tätigkeit auch Aufgaben im Management, als D-Arzt und als ermächtigter Krankenhausarzt ausübt. Bei derartigen Re…