CareLit Fachartikel

Einsatz in Lärmbereichen

Sickert, P.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2013 · Heft 12 · S. 26 bis 29

Dokument
147246
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Sickert, P.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 4
Seiten
26 bis 29
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Hörgeräte dürfen in Lärmbereichen nicht verwendet werden. Werden sie benutzt, besteht die Gefahr, dass am Ohr des Benutzers ein Schalldruckpegel weit über 85 dB(A] anliegt. Es ergeben sich regelmäßig Probleme, wenn Personen mit Hörminderung an ihren Arbeitsplätzen auf Kommunikation (Gespräche, Telefonate) angewiesen sind. In solchen Fällen wird das Hörgerät trotz Verbot im Lärmbereich oft verwendet. Für solche Fälle gibt es heute Hörgeräte mit Gehörschutzfunktion, die gegen hörschädigenden Lärm schützen und Gespräche trotzdem zulassen.

Schlagworte

HÖRGERÄT ARBEITSPLATZ KOMMUNIKATION OHR SPRACHE TÄTIGKEIT ES PERSONEN LÄRM BETRIEBSÄRZTE ARBEITSMEDIZIN RISIKO LÖSUNGEN MENSCHEN HÖHE PILOTEN