CareLit Fachartikel
Einsatz in Lärmbereichen
Sickert, P.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2013 · Heft 12 · S. 26 bis 29
Dokument
147246
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hörgeräte dürfen in Lärmbereichen nicht verwendet werden. Werden sie benutzt, besteht die Gefahr, dass am Ohr des Benutzers ein Schalldruckpegel weit über 85 dB(A] anliegt. Es ergeben sich regelmäßig Probleme, wenn Personen mit Hörminderung an ihren Arbeitsplätzen auf Kommunikation (Gespräche, Telefonate) angewiesen sind. In solchen Fällen wird das Hörgerät trotz Verbot im Lärmbereich oft verwendet. Für solche Fälle gibt es heute Hörgeräte mit Gehörschutzfunktion, die gegen hörschädigenden Lärm schützen und Gespräche trotzdem zulassen.
Schlagworte
HÖRGERÄT
ARBEITSPLATZ
KOMMUNIKATION
OHR
SPRACHE
TÄTIGKEIT
ES
PERSONEN
LÄRM
BETRIEBSÄRZTE
ARBEITSMEDIZIN
RISIKO
LÖSUNGEN
MENSCHEN
HÖHE
PILOTEN