Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV)
Di Bella, M.; · Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 1 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Über viele Jahre hinweg hat die Legislative zäh über die Frage gerungen, ob und in welcher Form die Präimplantationsdiagnostik (PID) - also die genetische Untersuchung von Zellen eines Embryos in vitro vor seinem intrauterinen Transfer - gesetzlich zu regeln sei. 1 Erst die mutige Selbstanzeige eines Berliner Gynäkologen, die in einer richtungsweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes^ mündete, hatte schließlich für ausreichend Druck auf den politischen Entscheidungswillen gesorgt, sodass zum Jahresende 2011 eine entsprechende gesetzliche Regelung in Kraft treten konnte.