Nachstationäre Behandlung
Knhlmann, J.-M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 1 · S. 96 bis 100
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Erbringung ambulanter Behandlungen im AnschSuss an eine vollstationäre Behandlung im Krankenhaus durch Teilnehmer der vertragsärztlichen Versorgung ist Gegenstand zweier aktueller Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). Die Entscheidungen des 6. Senats und des 1. Senats hierzu lesen sich durchaus widersprüchlich. Juristische Auseinandersetzungen sind dar, dass im Zweifel § 115 a Absatz 1 SGB V zu vorund nachstationärer Behandlung im Krankenhaus eng auszulegen ist. Demnach gehören klassische Nachsorgebehandlungen wie Wundkontrolle, Verbandswechsel und Fadenziehen nicht zu den Aufgaben des Krankenhauses