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Der Tendenzschutz als Grenze der Mitbestimmung in kulturellen Einrichtungen

Germelmann, C.F. Dr.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 2 · S. 44-53

Dokument
148082
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Germelmann, C.F. Dr.;
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
44-53
Erschienen: 2014-02-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligungsrechte der Beschäftigten in kulturellen Einrichtungen wie Bühnen und Orchestern werden durch die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 5 Abs. 3 GG begrenzt. Nachdem im ersten Teil des Beitrags die betriebsverfassungsrechtliche Lage erörtert worden ist, widmet sich der vorliegende zweite Teil den personalvertretungsrechtlichen Aspekten. Dem Personalvertretungsrecht kommt dabei eine besondere praktische Bedeutung zu, weil zahlreiche Bühnen und Orchester sich nach wie vor in öffentlicher Trägerschaft befinden und auch öffentlich-rechtlich organisiert sind.

Schlagworte

MITBESTIMMUNG PERSONALVERTRETUNG RECHT RECHTSPRECHUNG TÄTIGKEIT PERSONALVERTRETUNGSRECHT BERLIN KULTUR UNIVERSITÄTEN RUHESTAND FORTBILDUNG ARBEITSPLATZ ARBEITSABLAUF ROLLE FREIHEIT KUNST