CareLit Fachartikel

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 41 bis 44

Dokument
148187
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 22
Seiten
41 bis 44
Erschienen: 2014-01-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Verweigern Eltern die Fortsetzung einer Chemotherapie eines Kindes, die über Leben und Tod entscheiden kann, so handeln die Arzte nicht rechtswidrig, wenn sie dies dem Familiengericht zur Kenntnis bringen und Maßnahmen nach § 1666 BGB anregen. Wird das Familiengericht entsprechend tätig und schränkt das elterliche Sorgerecht ein, kann dies den Ärzten gegenüber keinen Anspruch auf Ausgleich immaterieller Nachteile wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründen.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF ELTERN VERLETZUNG LEBEN TOD GESUNDHEIT FREIHEIT VERTRAUEN WAHRSCHEINLICHKEIT RISIKO TELEFON TELEFAX WISSENSCHAFT KIND