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Zur diagnoseabhängigen Betreuervergütung

Fröschle, T. Prof. Dr.; Fischer, M., Dipl.-Soz.Arb.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2014 · Heft 2 · S. 27-28

Dokument
148263
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Fröschle, T. Prof. Dr.; Fischer, M., Dipl.-Soz.Arb.;
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 23
Seiten
27-28
Erschienen: 2014-02-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Ziel der mit dem Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2. BtÄndG) zum 01.07.2005 in Kraft getretenen Pauschalierung der Betreuervergütung war u.a. die Schaffung eines einfachen, streitvermeidenden Abrechnungssystems. Dieses Ziel wurde zwar nur bedingt erreicht; insbesondere die vergütungsfähige Zeit im Falle einer unterbrochenen Betreuung, die Frage, wann ein gewöhnlicher Aufenthalt im Heim vorliegt und die mit dem festen Abrechnungsrhythmus zusammenhängenden technischen Fragen haben Obergerichte zunächst stark beschäftigt.

Schlagworte

BETREUUNG VERGÜTUNG BEHINDERUNG ZEIT ZIEL VERGLEICH MENSCHEN ES HÖHE Bt PRAX Spezial Köln