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Die Personalgestellung nach der Reform des AÜG - Bleibt alles anders?

Hinrichs, L. Dr.; Wenzel, A.; Knoll, J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 2 · S. 68-74

Dokument
148368
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Hinrichs, L. Dr.; Wenzel, A.; Knoll, J.;
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
68-74
Erschienen: 2014-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 in Kraft getretene Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hat inzwischen ihren zweiten Geburtstag gefeiert. Vom Gesetzgeber mit dem Ziel der Praxis übergeben, „insgesamt [...] die Arbeitnehmer Überlassung als flexibles arbeitsmarktpoliti-sches Instrument zu stärken und ihre positiven Beschäftigungseffekte zu erhalten2, zeigten die Neuregelungen bereits während des Gesetzgebungsverfahrens und unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten mehrere Unwägbarkeiten auf und drohen deshalb nunmehr erneut modifiziert zu werden.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG TVÖD BADEN-WÜRTTEMBERG REFORM PRAXIS RECHTSPRECHUNG RECHTSANWÄLTE HAND ARBEITSVERHÄLTNIS REGIERUNG RICHTLINIE CHARAKTER ARBEITSLEISTUNG ARBEITSPLATZ