Die Personalgestellung nach der Reform des AÜG - Bleibt alles anders?
Hinrichs, L. Dr.; Wenzel, A.; Knoll, J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 2 · S. 68-74
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 in Kraft getretene Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hat inzwischen ihren zweiten Geburtstag gefeiert. Vom Gesetzgeber mit dem Ziel der Praxis übergeben, „insgesamt [...] die Arbeitnehmer Überlassung als flexibles arbeitsmarktpoliti-sches Instrument zu stärken und ihre positiven Beschäftigungseffekte zu erhalten2, zeigten die Neuregelungen bereits während des Gesetzgebungsverfahrens und unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten mehrere Unwägbarkeiten auf und drohen deshalb nunmehr erneut modifiziert zu werden.