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Eine teure Nacht: Was Krankenhäuser mitteilen müssen

Flachsbarth, T.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 2 · S. 196 bis 199

Dokument
148582
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Flachsbarth, T.;
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 31
Seiten
196 bis 199
Erschienen: 2014-02-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Auf die Krankenhausrechnung zahlte die beklagte Krankenkasse nicht, sondern beauftragte den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Überprüfung des Behandlungsfalls. Dieser kam zunächst zum Ergebnis, eine ambulante Behandlung wäre möglich gewesen. Auf eine ausführliche Stellungnahme der Krankenhausärzte rund acht Monate nach Rechnungsstellung hin revidierte er seine Auffassung und erklärte, eine stationäre Behandlung von einem Tag (DRG F66Z) sei nachvollziehbar. Gleichwohl zahlte die Krankenkasse nicht. Die vom Krankenhaus daraufhin erhobene Klage zum Sozialgericht wurde abgewiesen. Zum einen…

Schlagworte

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