Eine teure Nacht: Was Krankenhäuser mitteilen müssen
Flachsbarth, T.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 2 · S. 196 bis 199
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf die Krankenhausrechnung zahlte die beklagte Krankenkasse nicht, sondern beauftragte den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Überprüfung des Behandlungsfalls. Dieser kam zunächst zum Ergebnis, eine ambulante Behandlung wäre möglich gewesen. Auf eine ausführliche Stellungnahme der Krankenhausärzte rund acht Monate nach Rechnungsstellung hin revidierte er seine Auffassung und erklärte, eine stationäre Behandlung von einem Tag (DRG F66Z) sei nachvollziehbar. Gleichwohl zahlte die Krankenkasse nicht. Die vom Krankenhaus daraufhin erhobene Klage zum Sozialgericht wurde abgewiesen. Zum einen…