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Anforderungen des BGH an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode

Ostendorf, G.-M. Dr.; · Versicherungsmedizin, Karlsruhe · 2014 · Heft 3 · S. 30-32

Dokument
148789
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Versicherungsmedizin, Karlsruhe
Autor:innen
Ostendorf, G.-M. Dr.;
Ausgabe
Heft 3 / 2014
Jahrgang 66
Seiten
30-32
Erschienen: 2014-03-01 00:00:00
ISSN
09334548
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten wiederholt mit der Frage auseinandergesetzt, welche Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode zu stellen sind, damit diese als medizinisch notwendige Heilbehandlung unter die Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung fällt - gerade bei einer unheilbaren, lebenszerstörenden Krankheit. Aktuell ist der Beschluss des BGH zudieserProblematik vom 30. 10. 2013(AZ: IV ZR 307/12, Bremen), in welchem er auch auf die Aufgabe des medizinischen Sachverständigen und die von diesem zu beantwortenden Fragen eingeht.

Schlagworte

THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF KRANKHEIT BEURTEILUNG ARZNEIMITTEL GERICHT IMMUNTHERAPIE ZELLEN PRAXIS BLUT PATIENTEN MONOZYTEN ES RECHTSPRECHUNG EIGNUNG VERSTÄNDNIS