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Der „natürliche Wille und seine ethische Einordnung

Schöne-Seifert, B.; Ach, J. S.; Jox, R. J.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 3 · S. 324 bis 326

Dokument
148953
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Schöne-Seifert, B.; Ach, J. S.; Jox, R. J.;
Ausgabe
Heft 3 / 2014
Jahrgang 111
Seiten
324 bis 326
Erschienen: 2014-03-07 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Diese Konstellation ergibt sich in der Praxis vor allem in zwei Kontexten: Zum einen bei Demenzpatienten, die offenkundig Lebensfreude zeigen und sich an die in ihrer Patienten Verfügung erklärte Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen gar nicht mehr erinnern können. Zum anderen, umgekehrt, bei Patienten (zumeist in der Psychiatrie), die durch eine Patientenverfügung zwar in bestimmte medizinische Maßnahmen eingewilligt haben, diese aber später im einwilligungsunfähigen Zustand abzulehnen scheinen, etwa indem sie körperlichen Widerstand leisten

Schlagworte

DEMENZ PATIENT PATIENTENVERFÜGUNG KONFLIKT THERAPIE ETHIK MENSCHEN GESCHICHTE MEDIZIN BIOETHIK PATIENTENVERFÜGUNGEN PRAXIS PSYCHIATRIE MUSIK PNEUMONIE VERHALTEN