Regeln für den Arznei-Regress
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2014 · Heft 3 · S. 42-43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Haben Vertragsärzte Medikamente verordnet, die nach den Arzneimittel-Richtlinien nicht zur Behandlung einer Erkrankung zugelassen sind, müssen sie der Kasse die Kosten zurückzahlen. Einen Ermessensspielraum bei der Regresshöhe kann es nicht geben. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. In dem Fall ging es um die Frage, ob ein im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommener Arzneimittelregress gegenüber einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis zulässig war. Die Ärzte hatten bei einer gesetzlich krankenversicherten Patientin eine chronische idiopathische demyelinisierende Polyneuropathie (CIDP) diagnosti…