Verweigerung zur Fortsetzung einer Chemotherapie eines Kindes
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 4 · S. 77-78
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verweigern Eltern die Fortsetzung einer Chemotherapie eines Kindes, die über Leben und Tod entscheiden kann, so handeln die Ärzte nicht rechtswidrig, wenn sie dies dem Familiengericht zur Kenntnis bringen und Maßnahmen nach § 1666 BGB anregen. Schränkt das Familiengericht das elterliche Sorgerecht ein, kann dies den Ärzten gegenüber keinen Anspruch auf Ausgleich immaterieller Nachteile begründen. Die Kläger begehren Schmerzensgeld wegen der Einleitung eines Sorgerechtsentzugsverfahrens durch das beklagte Universitätsklinikum. Die Kläger sind die leiblichen Eltern ihres, am 6. Mai 1997, geborenen Sohnes. Dieser e…