CareLit Fachartikel

Informationspflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung

Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 4 · S. 79-81

Dokument
149024
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 11
Seiten
79-81
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Es ist nicht die Aufgabe der Ärzte, einen Verdacht „auszuermittein, das heißt definitiv zu klären, welche Ursache eine Verletzung hat; es ist ausreichend, dass die betreffenden Verletzungen typischerweise durch Kindesmisshandlung hervorgerufen werden und somit ein „begründeter Verdacht vorhanden ist. Klageführend sind die Mutter und ihr Sohn, der in der Einrichtung der Beklagten behandelt wurde. Am 7. Juli 2006 brachten die Eltern diesen wegen eines Krampfanfalls in die Notaufnahme des von der Beklagten betriebenen Krankenhauses. Es wurden eine subdurale Blutung und Netzhautab-lösungen beidseits diagnostiziert;…

Schlagworte

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