CareLit Fachartikel

Zurücklassung eines Bauchtuches im Zuge einer OP

Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 4 · S. 83-85

Dokument
149026
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 11
Seiten
83-85
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Das unbemerkte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet wird dem voll beherrschbaren Bereich des Arztes bzw. der Klinik zugeordnet mit der Folge, dass der Krankenhausträger bzw. die Ärzte die Darlegungsund Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung tragen. Die Klägerin verlangt Schmerzensgeld und die Feststellung wegen des Zurücklassens eines Bauchtuches im Zuge eines operativen Eingriffs. Im Oktober 2002 wurde bei ihr eine Krebserkrankung (Liposarkom) im Bereich des linken Nierenbeckens diagnostiziert. Es erfolgte eine Operation der befallene…

Schlagworte

THERAPIE KRANKENHAUS BEHANDLUNGSFEHLER CHEMOTHERAPIE ENTSCHEIDUNG BAUSTOFF LIPOSARKOM ES REZIDIV BECKEN ERBRECHEN FREMDKÖRPER ENDOSKOPIE ZEIT HARNBLASE HÖHE