CareLit Fachartikel

Begegnen Sie Forderungsausfällen präventiv

Dissel-Schneider, N.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 34 bis 35

Dokument
149975
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Dissel-Schneider, N.;
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2014-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Vorlage einer Kreditkarte oder Vorkasse gefordert wird. Was im Urlaub recht und billig erscheint, sollte auch für den Heimplatz gelten dürfen. Dem steht jedoch bei Einrichtungen der Pflege und der Behindertenhilfe das Kautionsverbot nach § 14 Abs. 4 Wohnund Betreuungsvertrags-gesetz (WBVG) entgegen - sofern der Bewohner Leistungen nach SGB XI oder SGB XII bezieht. Diese Einschränkung findet in der Praxis wenig Beachtung: Bei noch nicht eingestuften Bewohnern greift dieses Kautionsverbot nicht (soweit nicht bereits eine Kostenzusage vom Sozialhilfc-träger vorliegt, was selten der Fall ist).

Schlagworte

SOZIALHILFETRÄGER HEIMTRÄGER ANGEHÖRIGE LEISTUNG SOZIALHILFE ALTENHEIM PRAXIS RECHTSPRECHUNG ES SPRACHE UNTERLAGEN TOD HÖHE ELTERN TRAGEN Hannover