Begegnen Sie Forderungsausfällen präventiv
Dissel-Schneider, N.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 34 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorlage einer Kreditkarte oder Vorkasse gefordert wird. Was im Urlaub recht und billig erscheint, sollte auch für den Heimplatz gelten dürfen. Dem steht jedoch bei Einrichtungen der Pflege und der Behindertenhilfe das Kautionsverbot nach § 14 Abs. 4 Wohnund Betreuungsvertrags-gesetz (WBVG) entgegen - sofern der Bewohner Leistungen nach SGB XI oder SGB XII bezieht. Diese Einschränkung findet in der Praxis wenig Beachtung: Bei noch nicht eingestuften Bewohnern greift dieses Kautionsverbot nicht (soweit nicht bereits eine Kostenzusage vom Sozialhilfc-träger vorliegt, was selten der Fall ist).