Aufklärungspflicht und Schmerzensgeld bei Darmoperation
Gesundheit und Pflege, Köln · 2014 · Heft 4 · S. 70 bis 71
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger suchte wegen Darmblutungen im September 2007 die Praxis des Beklagten auf. Er unterzeichnete noch am gleichen Tag eine Einverständniserklärung für eine Koloskopie, die am 14.11.2007 durchgeführt wurde. Dabei nahm der Beklagte auch eine Polypabtragung vor. Einige Zeit nach dem Eingriff kam es wahrscheinlich zu einer Darmperforation mit einer Entzündung des Bauchfells. Der Kläger wurde am 23.11.2007 wegen massiver Beschwerden stationär aufgenommen und nach der Diagnose einer Darmperforation notfallmäßig operiert. Es wurden bis April 2008 mehrere Nachoperationen und zeitweilig auch eine intensiv-medizini…