CareLit Fachartikel
Zustimmungsnotwendigkeit bei jeder Abordnung eines Personalratsmitglieds
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 5 · S. 186-189
Dokument
150127
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Abordnung eines Personalrats mitgliedes gegen dessen Willen ist regelmäßig der Zustimmung des Personalrates/der Personalräte unterworfen, dem das abzuordnende Mitglied angehört. Weder die Art der Abordnung noch deren Dauer beeinflussen das Zustimmungserfordernis. Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Teilabordnung in Höhe von neun Wochenstunden.
Schlagworte
PERSONALRAT
WIRKUNG
RECHTSPRECHUNG
TÄTIGKEIT
PERSONALVERTRETUNG
SELBSTSTAENDIGKEIT
Abordnung
Gegen
Personalrats
Mitgliedes
Dessen
Willen
Regelmäßig
Zustimmung
Personalrates
Personalräte