Outsourcing und Schweigepflicht
Biewald, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2014 · Heft 5 · S. 58 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erhalten Dienstleistern Patientendaten (oder Beschäftigtendaten) bzw. Zugriff darauf, muss dies ausdrücklich legitimiert werden. Im Regelfall wird dies durch eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gestaltet. Darin sind Datenschutzanforderungen zu formulieren und vor allem die vom Dienstteister zu ergreifenden Schutzmaßnahmen. Prozessual kann dies im Einkauf standardmäßig verankert werden. Die Dienstleister müssen sorgfältig ausgewählt werden, da das Krankenhaus für die korrekte Verarbeitung haftet Sind Patientendaten betroffen, ist in den meisten Fällen zusätzlich die Entbindung von der ärztlichen Schwe…