Verpflichtung im Namen der Menschenrechte
Wenk-Ansohn, M.; Schmölze, B.; Furtmayr, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 5 · S. 716 bis 717
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Folter ist eines der größten Ver-brechen gegen Menschenrechte. Spätestens seit dem Beitritt Deutschlands zum Abkommen der Vereinten Nationen (UN) gegen Fol-ter im Jahr 1990 besteht auch hier die menschenrechtlich begründete Pflicht, einem Verdacht auf Folter nachzugehen und den Sachverhalt aufzuklären. Darüber hinaus begründet das UN-Abkommen ein Verbot, Menschen, denen in ihren Heimat-ländern Folter droht, dorthin zurück-zuschicken. Flankiert wird das Ab-kommen von weiteren internationalen Dokumenten, wie zum Beispiel dem Europäischen Abkommen gegen Folter oder den Entschließungen des Weltärztebundes (1).