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Verpflichtung im Namen der Menschenrechte

Wenk-Ansohn, M.; Schmölze, B.; Furtmayr, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 5 · S. 716 bis 717

Dokument
150320
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Wenk-Ansohn, M.; Schmölze, B.; Furtmayr, H.;
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 111
Seiten
716 bis 717
Erschienen: 2014-05-16 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Folter ist eines der größten Ver-brechen gegen Menschenrechte. Spätestens seit dem Beitritt Deutschlands zum Abkommen der Vereinten Nationen (UN) gegen Fol-ter im Jahr 1990 besteht auch hier die menschenrechtlich begründete Pflicht, einem Verdacht auf Folter nachzugehen und den Sachverhalt aufzuklären. Darüber hinaus begründet das UN-Abkommen ein Verbot, Menschen, denen in ihren Heimat-ländern Folter droht, dorthin zurück-zuschicken. Flankiert wird das Ab-kommen von weiteren internationalen Dokumenten, wie zum Beispiel dem Europäischen Abkommen gegen Folter oder den Entschließungen des Weltärztebundes (1).

Schlagworte

FOLTER GUTACHTEN DOKUMENTATION STUDIE THERAPIE PROJEKT NAMEN MENSCHENRECHTE DEUTSCHLAND FLÜCHTLINGE INZIDENZ ZEIT DEPRESSION ANGSTSTÖRUNGEN BERÜHRUNG PATIENTEN