CareLit Fachartikel
Im Südwesten droht eine Zwei-Klasse-Pflege
DESENFANT, C.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 4
Dokument
150455
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es bleibt dabei, dass höchstens zwei WGs in örtlicher Nähe angeboten werden dürfen, sollten sie als ambulant betreute WG anerkannt werden. Ambulante WGs, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, unterliegen in Gänze den ordnungs-rechtlichen Bestimmungen und werden stationäre Einrichtungen genannt (Begriffsbestimmung WTPG), auch wenn sie nach SGB XI ambulant geführt werden, selbstverständlich mit freier Wahl des ambulanten Dienstes durch die WG-Bewohner. Es sind dann „ambulante stationäre Einrichtungen.
Schlagworte
BADEN-WÜRTTEMBERG
VERGLEICH
EINRICHTUNG
KOSTEN
LEBEN
MINDESTBESETZUNG
WOHNGEMEINSCHAFTEN
PERSONEN
ES
MENSCHEN
DEMENZ
Care konkret
Hannover