CareLit Fachartikel

Im Südwesten droht eine Zwei-Klasse-Pflege

DESENFANT, C.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 5 · S. 4

Dokument
150455
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
DESENFANT, C.;
Ausgabe
Heft 5 / 2014
Jahrgang 17
Seiten
4
Erschienen: 2014-05-16 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Es bleibt dabei, dass höchstens zwei WGs in örtlicher Nähe angeboten werden dürfen, sollten sie als ambulant betreute WG anerkannt werden. Ambulante WGs, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, unterliegen in Gänze den ordnungs-rechtlichen Bestimmungen und werden stationäre Einrichtungen genannt (Begriffsbestimmung WTPG), auch wenn sie nach SGB XI ambulant geführt werden, selbstverständlich mit freier Wahl des ambulanten Dienstes durch die WG-Bewohner. Es sind dann „ambulante stationäre Einrichtungen.

Schlagworte

BADEN-WÜRTTEMBERG VERGLEICH EINRICHTUNG KOSTEN LEBEN MINDESTBESETZUNG WOHNGEMEINSCHAFTEN PERSONEN ES MENSCHEN DEMENZ Care konkret Hannover