CareLit Fachartikel
Geburt unter Pseudonym wird umgesetzt
Ankowitsch, E.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 5 · S. 749
Dokument
150556
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 1. Mai 2014 dürfen Frauen in einer Klinik entbinden, ohne dort ihre vollständigen Daten angeben zu müssen. Diese Regelung hatte die schwarz-gelbe Regierung im Sommer vergangenen Jahres mit dem „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt getroffen. Sie soll verhindern, dass Schwangere ihr Kind heimlich bekommen, aussetzen oder sogar töten, wie Dr. Doris Keim, Referatsleiterin beim Bundesfamilienministerium, auf einer InformationsVeranstaltung der „Christlichen Krankenhäuser in Deutschland Anfang Mai in Berlin erklärte.
Schlagworte
GEBURT
KRANKENHAUS
GESETZ
BERATUNGSSTELLE
ALTERNATIVE
FAMILIE
FRAUEN
REGIERUNG
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