CareLit Fachartikel

Datenund dikriminierungsrechtliche Grenzen des Arbeitsschutzes

Thüsing, G.; Schmidt, M.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2014 · Heft 6 · S. 14 bis 17

Dokument
151045
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Thüsing, G.; Schmidt, M.;
Ausgabe
Heft 6 / 2014
Jahrgang 5
Seiten
14 bis 17
Erschienen: 2014-06-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Der Weg optimalen Arbeitsschutzes kann leicht ein Weg zwischen Skylla und Charybdis sein: Orientiert sich der Arbeitnehmer zu wenig an der konkreten Person, kann er seinen Pflichten nach dem ArbSchG u. U. nicht nachkommen, will er mehr wissen, als nach dem Gesetz erforderlich, kann er gegen das Datenschutz-recht verstoßen. Zugleich muss er die Grenzen des Diskriminierungsrechts einhalten, will er aufgrund dieser Daten Entscheidungen treffen, die anknüpfend an Merkmale nach § 1AGG keine hinreichende Rechtfertigung haben.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER EINWILLIGUNG TÄTIGKEIT ARBEITSSCHUTZ DATENVERARBEITUNG KÖRPERGRÖSSE EIGNUNG ES GESUNDHEIT ROLLE PERSONEN MÄNNER FRAUEN BELEGSCHAFT ZIELE