CareLit Fachartikel
Nicht jede Regressforderung führt zu einer Beweislastumkehr
Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 7 · S. 26 bis 27
Dokument
151215
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Oberlandesgcrichl (OLG) Hamm hat die Klage einer Krankenkasse gegen eine stationäre Pflegeeinrichtung auf Schadensersatz aufgrund des Sturzes einer Bewohnerin und des angeblich daraus folgenden Oberschenkelhalsbruchs abgewiesen. Die Kasse hatte behauptet, der Bruch sei durch einen Sturz beim Toilettengang verursacht worden. Ein Gutachten ergab allerdings, dass der Bruch mit einer fünf bis 20-prozentigen Wahrscheinlichkeit auch spontan durch eine bei der Bewohnerin vorhandene Osteoporose verursacht worden sei und es erst dadurch zum Sturz kam.
Schlagworte
PFLEGEDOKUMENTATION
STURZ
KRANKENKASSE
GUTACHTEN
VERLETZUNG
HEIMTRÄGER
AUFMERKSAMKEIT
OSTEOPOROSE
SCHADENSERSATZ
WAHRSCHEINLICHKEIT
SPRACHE
KONSENS
VERHALTEN
ROLLE
ES
SOFTWARE