CareLit Fachartikel

Nicht jede Regressforderung führt zu einer Beweislastumkehr

Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 7 · S. 26 bis 27

Dokument
151215
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
26 bis 27
Erschienen: 2014-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Das Oberlandesgcrichl (OLG) Hamm hat die Klage einer Krankenkasse gegen eine stationäre Pflegeeinrichtung auf Schadensersatz aufgrund des Sturzes einer Bewohnerin und des angeblich daraus folgenden Oberschenkelhalsbruchs abgewiesen. Die Kasse hatte behauptet, der Bruch sei durch einen Sturz beim Toilettengang verursacht worden. Ein Gutachten ergab allerdings, dass der Bruch mit einer fünf bis 20-prozentigen Wahrscheinlichkeit auch spontan durch eine bei der Bewohnerin vorhandene Osteoporose verursacht worden sei und es erst dadurch zum Sturz kam.

Schlagworte

PFLEGEDOKUMENTATION STURZ KRANKENKASSE GUTACHTEN VERLETZUNG HEIMTRÄGER AUFMERKSAMKEIT OSTEOPOROSE SCHADENSERSATZ WAHRSCHEINLICHKEIT SPRACHE KONSENS VERHALTEN ROLLE ES SOFTWARE