Arzneimittelrecht
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2014 · Heft 6 · S. 115 bis 119
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gerichte sind zwar, wenn sie Einschränkungen der grundsätzlich freien Berufsausübung für geboten erachten, an dieselben Maßstäbe gebunden, die nach Art 12 Abs. 1 GG auch den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers einschränken (vgl. BVerfG, 03.07.2003, 1 BvR 238/01, BVeifGE 108, 150 ), die in dem hier gerichtlich bestätigten Vergütungsausschluss liegende Berufsausübungsregelung ist jedoch durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt. Insbesondere dient die Bindung der Apotheker an das Substitutionsgebot der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung und damit der Sicherung der finanzi-ellen Stab…