Urlaubsabgeltung im Todesfall RL 2003/88/EG Art. 7; BUrIG § 7 Abs. 4
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 7 · S. 423 bis 424
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. des Ausgangsverfahrens ist Alleinerbin ihres am 19.11.2010 verstorbenen Ehemannes. Dieser war seit 1998 bei der bekl. Firma K+K beschäftigt, seit 2009 schwer erkrankt und u.a. vom 11.10.2010 bis zu seinem Tod arbeitsunfähig. Zu diesem Zeitpunkt hatte er Anspruch auf mindestens 140,5 Tage offenen Jahresurlaubs. Die Arbeitgeberin lehnte eine Urlaubsabgeltung mangels Vererblichkeit ab. Das ArbG wies die Klage aufgrund der Rspr. des BAG ab, wonach ein Abgeltungsanspruch im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Arbeitnehmers nicht entstehe. Das LAG Hamm legte dem EuGH die in der Ents…