CareLit Fachartikel

Auswirkungen auf den Arbeitgeber

Kiagge, M.; · faktor Arbeitsschutz, Heidelberg · 2014 · Heft 8 · S. 16 bis 17

Dokument
152326
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
faktor Arbeitsschutz, Heidelberg
Autor:innen
Kiagge, M.;
Ausgabe
Heft 8 / 2014
Jahrgang 4
Seiten
16 bis 17
Erschienen: 2014-08-01 00:00:00
ISSN
2190-3077
DOI

Zusammenfassung

Mit der am 30. Oktober 2013 in Kraft getretenen Neufassung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedW) will der Gesetzgeber das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten stärken und die arbeitsmedizinische Vorsorge verbessern. Die Neuregelung hat zu einiger Verunsicherung in der betrieblichen Praxis geführt, insbesondere weil Untersuchungsergebnisse von Pflichtuntersuchungen dem Arbeitgeber ärztlicherseits grundsätzlich nicht mehr mitgeteilt werden dürfen.

Schlagworte

ARBEITGEBER PRAEVENTION EINWILLIGUNG ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ ARBEITSSCHUTZ PRAXIS GESUNDHEIT GESUNDHEITSZUSTAND BERATUNG ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG faktor Arbeitsschutz Heidelberg