CareLit Fachartikel
Auswirkungen auf den Arbeitgeber
Kiagge, M.; · faktor Arbeitsschutz, Heidelberg · 2014 · Heft 8 · S. 16 bis 17
Dokument
152326
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der am 30. Oktober 2013 in Kraft getretenen Neufassung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedW) will der Gesetzgeber das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten stärken und die arbeitsmedizinische Vorsorge verbessern. Die Neuregelung hat zu einiger Verunsicherung in der betrieblichen Praxis geführt, insbesondere weil Untersuchungsergebnisse von Pflichtuntersuchungen dem Arbeitgeber ärztlicherseits grundsätzlich nicht mehr mitgeteilt werden dürfen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
PRAEVENTION
EINWILLIGUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
ARBEITSSCHUTZ
PRAXIS
GESUNDHEIT
GESUNDHEITSZUSTAND
BERATUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
faktor Arbeitsschutz
Heidelberg