CareLit Fachartikel

Befugnisse der Heimaufsicht bei Vertragsprüfungen reichen weit

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 9 · S. 26 bis 27

Dokument
152357
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
26 bis 27
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Eine hessische Heimaufsichtsbehörde hatte einer Pflegeeinrichtung per Bescheid aufgegeben, dass sie es zu unterlassen habe, ihren Bewohnern 50 Euro für die Wäschekennzeichnung in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus habe sie in den Heim-verträgen klarzustellen, dass die Wäschekennzeichnung als Regelleistung erbracht wird. Die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage blieb in erster und zweiter Instanz erfolglos. Da die Revi-sion zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nicht zugelassen wurde, hatte die Klägerin eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die nun vom BVerwG zurückgewiesen wurde.

Schlagworte

HEIMAUFSICHT VORSCHRIFTEN PROBLEM ALTENHEIM AUFGABENSTELLUNG BERLIN ES RECHTSPRECHUNG SOFTWARE Hannover