Befugnisse der Heimaufsicht bei Vertragsprüfungen reichen weit
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 9 · S. 26 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine hessische Heimaufsichtsbehörde hatte einer Pflegeeinrichtung per Bescheid aufgegeben, dass sie es zu unterlassen habe, ihren Bewohnern 50 Euro für die Wäschekennzeichnung in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus habe sie in den Heim-verträgen klarzustellen, dass die Wäschekennzeichnung als Regelleistung erbracht wird. Die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage blieb in erster und zweiter Instanz erfolglos. Da die Revi-sion zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nicht zugelassen wurde, hatte die Klägerin eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die nun vom BVerwG zurückgewiesen wurde.