Nützlichkeit oder Gesundheitsförderung als Arzneimittelmerkmal?
Anna Böhnke, O.; Dettling, H.-U.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 8 · S. 342 bis 346
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der EuGH entschied mit Urteil vom 10. 07. 20141, dass Stoffe keine Funktionsarzneimittel sein können, wenn sich ihre Wirkungen auf eine „schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie 1. geeignet sind, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein, 2. nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und 3. dabei gesundheitsschädlich sind. Der Ent-scheidung ist in ihrer Grundtendenz, nicht jedoch im Detail und nicht im Ergebnis zu folgen. Sie trägt der Differenziertheit der Produktkategorien nicht hinreichend Rechnung und schränkt in ihren…