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Nützlichkeit oder Gesundheitsförderung als Arzneimittelmerkmal?

Anna Böhnke, O.; Dettling, H.-U.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 8 · S. 342 bis 346

Dokument
152650
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Anna Böhnke, O.; Dettling, H.-U.;
Ausgabe
Heft 8 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
342 bis 346
Erschienen: 2014-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der EuGH entschied mit Urteil vom 10. 07. 20141, dass Stoffe keine Funktionsarzneimittel sein können, wenn sich ihre Wirkungen auf eine „schlichte Beeinflussung der physiologischen Funktionen beschränken, ohne dass sie 1. geeignet sind, der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich zu sein, 2. nur konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, und 3. dabei gesundheitsschädlich sind. Der Ent-scheidung ist in ihrer Grundtendenz, nicht jedoch im Detail und nicht im Ergebnis zu folgen. Sie trägt der Differenziertheit der Produktkategorien nicht hinreichend Rechnung und schränkt in ihren…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RICHTLINIE WIRKUNG GESUNDHEIT KRANKHEIT MEDIZIN GESUNDHEITSFÖRDERUNG ZELLEN CANNABINOIDE TETRAHYDROCANNABINOL TABAK EUPHORIE SINNESWAHRNEHMUNG PERSONEN WAHNVORSTELLUNGEN ANGST