Vertragsärztliche Vergütung: Morbide Aufwärtsangleichung?
PETERS, C.; · Gesundheits- und Sozialpolitik, Baden-Baden · 2014 · Heft 1 · S. 75 bis 79
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil zur Weiterentwicklung der ärztlichen Gesamtvergütung festgestellt, dass den Vertragspartnern die Vereinbarung der jährlichen Veränderungsrate vorgegeben ist. Die Gesamtvergütung einer KV kann somit weder frei hergeleiteten Einkommenszielen nacheifern, noch dem realen Versorgungsangebot der Patienten vorauseilen. Gegenstand des Rechtsstreits war ein Schiedsamtsbeschluss in Sachsen-Anhalt. Trotz im Bundesvergleich sehr hoher GKV-Umsätze je Arzt wird dort ein großer Anteil der fachärztlichen Leistungen in Krankenhäusern erbracht. Dennoch hatte das Schiedsamt meh…