CareLit Fachartikel
Zwang auf ein Minimum reduzieren
Bühring, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 1 · S. 1464
Dokument
153856
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Zwangsmaßnahmen dürfen nur zwei Zwecken dienen: zum einen den nichtselbstbestimmungsfähigen Patienten vor sich selbst oder andere durch ihn Gefährdete zu schützen, und zum anderen den Zustand der Selbstbestimmungsfähigkeit des Patienten - sofern möglich - wieder herzustellen, sagte Prof. Dr. med. Dr. phil. Henrik Walter, Direktor des Forschungsbereiches Mind and Brain an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Charite - Universitätsmedizin Berlin.
Schlagworte
PSYCHIATRIE
PSYCHOTHERAPIE
RECHT
REFORM
THERAPIE
POLITIK
ZWANG
MENSCHEN
ORIENTIERUNG
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
BERLIN
GÄRTEN
KRANKENHÄUSER
VERHALTEN