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Befangenheitsprobleme bei einer Personalratswahl

Reich, A.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 11 · S. 404 bis 408

Dokument
153945
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Reich, A.;
Ausgabe
Heft 11 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
404 bis 408
Erschienen: 2014-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Ein Personalratsvorsitzender wurde für die nächste Per-sonalratswahl zum Vorsitzenden des Wahlausschusses gewählt. Er hat die Personalratswahl auf zwei Tage angesetzt und zwischen den zwei Wahltagen die von ihm zuvor versiegelte Wahlurne geöffnet, um die dort eingeworfenen Stimmzettel, auf denen die gegnerische Wahlliste angekreuzt war, durch Stimmzettel zu ersetzen, auf denen er seine eigene Liste angekreutzt hat. Dann hat er die Wahlurne wieder wie zuvor versiegelt und ist im Ergebnis erneut zum Personalratsvorsitzenden gewählt worden.

Schlagworte

PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNGSRECHT ENTSCHEIDUNG GESETZ SACHSEN-ANHALT WAHRNEHMUNG PERSONEN VERHALTEN RECHTSANWÄLTE ES BUNDESREGIERUNG RECHTSPRECHUNG LITERATUR INTERESSENKONFLIKT BERATUNG BERLIN