Zur Eindeutigkeit einer Kündigungserklärung BGB § 133, § 623; KSchG § 4
PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 1 · S. 643 bis 649
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fragen der Bestimmtheit von Kündigungen sind immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Klar ist, dass der Ausspruch einer Kündigung unmissverständlich erfolgen muss. Die Kündigung unterliegt insofern dem sogenannten Bestimmtheitserfordernis. Dies bedeutet, dass dem Gekündigten als Empfänger der Kündigungserklärung stets ersichtlich sein muss, dass und zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis enden soll. So kann der Kündigende z.B. mit der Erklärung »Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.10.2013, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.«, eine wirksame K…