CareLit Fachartikel

Zur Eindeutigkeit einer Kündigungserklärung BGB § 133, § 623; KSchG § 4

PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 1 · S. 643 bis 649

Dokument
154257
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
643 bis 649
Erschienen: 2014-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Fragen der Bestimmtheit von Kündigungen sind immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Klar ist, dass der Ausspruch einer Kündigung unmissverständlich erfolgen muss. Die Kündigung unterliegt insofern dem sogenannten Bestimmtheitserfordernis. Dies bedeutet, dass dem Gekündigten als Empfänger der Kündigungserklärung stets ersichtlich sein muss, dass und zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis enden soll. So kann der Kündigende z.B. mit der Erklärung »Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.10.2013, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.«, eine wirksame K…

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG RHEINLAND-PFALZ ARBEITSVERHÄLTNIS ES SCHREIBEN VERHALTEN GANG VERTRAUEN HAND BEURTEILUNG PERSONEN PRAXIS